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4.   Räumlichkeiten und Bewegung

                                             auf dem Schulgelände

                   ● Die       Schulbereiche           wurden        mit      allgemeinen          oder
                       besonderen Sicherheitsmaßnahmen beschildert.


                   ● Türen zu Klassenzimmern, Toiletten, Hof usw. sollen
                       möglichst geöffnet sein, um den Kontakt mit den

                       Türgriffen zu vermeiden. Dies geschieht wenn das Wetter
                       es zulässt und die erforderliche Privatsphäre gewährleistet

                       ist, z. B. in Toiletten.

                   ● Gänge          und       Treppen         sind      beschildert,        um       die
                       Bewegungsrichtung anzugeben. In breiten Korridoren

                       herrscht Zweirichtungsverkehr; in Treppenhäusern und
                       engen Korridoren herrscht Einrichtungsverkehr.

                   ● Die Benutzung der Aufzügen ist nur eingeschränkt

                       möglich. Sie stehen nur Personen mit Behinderungen zur
                       Verfügung.

                   ● Die Schule hat einen gut zugänglichen und gut belüfteten

                       Raum         vorbereitet,          um       Schüler*innen             und/oder
                       Mitarbeiter*innen zu isolieren und zu betreuen, falls das
                       „COVID-19-Protokoll für Verdachtsfälle" aktiviert werden

                       muss.

                   ● Für Aktivitäten in kleinen Räumen (z. B. Fachräumen)

                       sollten     Gesichtsmaske,          Schutzbrille, Handschuhe und
                       Mundschutz getragen werden.
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