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4. Räumlichkeiten und Bewegung
auf dem Schulgelände
● Die Schulbereiche wurden mit allgemeinen oder
besonderen Sicherheitsmaßnahmen beschildert.
● Türen zu Klassenzimmern, Toiletten, Hof usw. sollen
möglichst geöffnet sein, um den Kontakt mit den
Türgriffen zu vermeiden. Dies geschieht wenn das Wetter
es zulässt und die erforderliche Privatsphäre gewährleistet
ist, z. B. in Toiletten.
● Gänge und Treppen sind beschildert, um die
Bewegungsrichtung anzugeben. In breiten Korridoren
herrscht Zweirichtungsverkehr; in Treppenhäusern und
engen Korridoren herrscht Einrichtungsverkehr.
● Die Benutzung der Aufzügen ist nur eingeschränkt
möglich. Sie stehen nur Personen mit Behinderungen zur
Verfügung.
● Die Schule hat einen gut zugänglichen und gut belüfteten
Raum vorbereitet, um Schüler*innen und/oder
Mitarbeiter*innen zu isolieren und zu betreuen, falls das
„COVID-19-Protokoll für Verdachtsfälle" aktiviert werden
muss.
● Für Aktivitäten in kleinen Räumen (z. B. Fachräumen)
sollten Gesichtsmaske, Schutzbrille, Handschuhe und
Mundschutz getragen werden.