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bestätigten Fall eines Hausmitglieds handelt, müssen die
                       Schüler*innen und ihre Geschwister isoliert werden.


                   ● Schüler*innen, die ins Ausland gereist sind, müssen die
                       vom               Gesundheitsministerium                         festgelegten

                       Bestimmungen einhalten: Zur Zeit dürfen Schüler*innen
                       oder     Lehrkräfte        erst     dann       wieder      in    die     Schule
                       zurückkehren, wenn die Quarantänezeit von 7 Tagen ab

                       dem      Datum        des     bei     der     Einreise      durchgeführten
                       negativen PCR-Tests abgelaufen ist (vorausgesetzt, dass

                       weder       die/der      Schüler*in        noch       eine     Begleitperson
                       Symptome           aufweisen).        Am      siebten       Tag     sieht     die
                       Bestimmung            vor,    dass      als    Voraussetzung           für    die

                       Beendigung der Isolierung ein neuer Test mit negativen
                       Ergebnis durchgeführt werden muss.


                   ● Die Eltern dürfen das Schulgebäude beim Ein- oder
                       Ausgang der Schüler*innen nicht betreten. Im Falle des

                       Kindergartens darf nur ein Erwachsener pro Kind die
                       Schule unter Einhaltung des Protokolls und der korrekten
                       Benutzung eines Mundschutzes, der die Nase und den

                       Mund bedeckt, betreten. Für die Gruppen der 2- und
                       3-jährigen       darf     die    Schule       zu    den      Ankunfts-       und

                       Ausgangszeiten, für die Gruppen der 4- und 5-jährigen nur
                       zu der Ausgangszeit betreten werden.

                   ● Der       Zutritt     von      Familienmitgliedern             oder      anderen

                       Erwachsenen wird, falls erforderlich, vorzugsweise zu
                       anderen Zeiten als den Ein- und Ausgangszeiten erfolgen.

                       Die Treffen finden nach Vereinbarung statt, wenn eine
                       Videokonferenz oder ein anderer Kommunikationsweg

                       nicht möglich ist.

                       Beim Betreten der Schulgebäude wird die Temperatur
                       gemessen, das Tragen eines Mundschutzes ist Pflicht, die

                       Hände müssen mit Alkoholgel eingerieben und die
                       Schuhe auf der Desinfektionsmatte desinfiziert werden.
                       Außerdem muss der Abstand und die Bewegungsregeln in
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