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bestätigten Fall eines Hausmitglieds handelt, müssen die
Schüler*innen und ihre Geschwister isoliert werden.
● Schüler*innen, die ins Ausland gereist sind, müssen die
vom Gesundheitsministerium festgelegten
Bestimmungen einhalten: Zur Zeit dürfen Schüler*innen
oder Lehrkräfte erst dann wieder in die Schule
zurückkehren, wenn die Quarantänezeit von 7 Tagen ab
dem Datum des bei der Einreise durchgeführten
negativen PCR-Tests abgelaufen ist (vorausgesetzt, dass
weder die/der Schüler*in noch eine Begleitperson
Symptome aufweisen). Am siebten Tag sieht die
Bestimmung vor, dass als Voraussetzung für die
Beendigung der Isolierung ein neuer Test mit negativen
Ergebnis durchgeführt werden muss.
● Die Eltern dürfen das Schulgebäude beim Ein- oder
Ausgang der Schüler*innen nicht betreten. Im Falle des
Kindergartens darf nur ein Erwachsener pro Kind die
Schule unter Einhaltung des Protokolls und der korrekten
Benutzung eines Mundschutzes, der die Nase und den
Mund bedeckt, betreten. Für die Gruppen der 2- und
3-jährigen darf die Schule zu den Ankunfts- und
Ausgangszeiten, für die Gruppen der 4- und 5-jährigen nur
zu der Ausgangszeit betreten werden.
● Der Zutritt von Familienmitgliedern oder anderen
Erwachsenen wird, falls erforderlich, vorzugsweise zu
anderen Zeiten als den Ein- und Ausgangszeiten erfolgen.
Die Treffen finden nach Vereinbarung statt, wenn eine
Videokonferenz oder ein anderer Kommunikationsweg
nicht möglich ist.
Beim Betreten der Schulgebäude wird die Temperatur
gemessen, das Tragen eines Mundschutzes ist Pflicht, die
Hände müssen mit Alkoholgel eingerieben und die
Schuhe auf der Desinfektionsmatte desinfiziert werden.
Außerdem muss der Abstand und die Bewegungsregeln in