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den Schulgebäuden jederzeit eingehalten werden. Die
gleiche Regel gilt für Lieferanten oder sonstige Personen,
die die Schule betreten.
3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
● Die Schule wird alle Informationen zur Verfügung stellen,
die für die Einhaltung der Regeln, die Anpassungsprozesse
an den neuen Kontext und die Gesundheitsfürsorge
notwendig sind.
● Die Schule bietet Fortbildungen und Informationen in
verschiedenen Formaten zu den notwendigen Vorsichts-
und Präventionsmaßnahmen an. Diese Fortbildungen sind
für die Schulleitungen, Lehrkräfte und sonstiges Personal
verpflichtend. Des weiteren dient dieses Protokoll und das
zukünftig erstellte Material, als ständiges
Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk.
● Es wird empfohlen, dass Kindergartenkindern im Alter von
3, 4 und 5 Jahren, die selbstständig genug sind, um den
Mundschutz aufzusetzen oder abzunehmen, immer einen
Munschutz tragen, außer im Sportunterricht. Die
Verwendung eines Mundschutzes ist für alle Schüler*innen
ab 6 Jahren Pflicht.. Die Kinder der Gruppen der 2-jährigen
müssen keinen Mundschutz tragen.
● Lehrkräfte und Erzieherinnen müssen einen Mundschutz
und ein Visier tragen; sonstiges Personal nur den
Mundschutz. Die Schule stellt dem Personal die
notwendigen Ausrüstung zur Verfügung.
● Schüler*innen und Mitarbeiter sollten sich mehrmals am
Tag die Hände waschen oder mit Alkoholgel desinfizieren.
Während des Schulaufenthalts wird das Händewaschen
alle 90 Minuten empfohlen.
● Die gesamte Schulgemeinschaft (Schüler*innen,
Lehrkräfte, und sonstiges Personal) muss in allen