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Aktivitäten und/oder Videokonferenzen durchgeführt. Wir
bitten die Familien die Schule sofort zu benachrichtigen
consultas@goethe.edu.ar.
● Der verdächigte oder bestätigte Fall muß regelmäßig
während die Krankheit anhält von einem Arzt verfolgt
werden, um Warnzeichen zu erkennen und mögliche
Differentialdiagnosen auszuwerten.
● Wenn der Verdachtsfall mittels eines mindestens ab dem 3.
Tag nach dem Auftreten der Symptome getätigten
PCR-Tests nicht bestätigt wird und nach Vorlage der
entsprechenden Befunde für den ausgeschlossenen Fall
oder nach 10 Tagen ab dem letzten Kontakt ohne ärztliches
Attest, können die Mitschüler, Geschwister und andere
enge Kontaktpersonen wieder in die Schule zurückkehren.
● Bei einem bestätigten Fall, dürfen die Mitschüler,
Geschwister und andere enge Kontaktpersonen (wenn
zwischendurch keine Symptome auftreten) nach 10
Tagen ab dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall
ohne medizinisches Attest in die Schule zurückkehren. Der
letzte Kontakt zu der Klasse stimmt nicht mit dem Kontakt
zu den Geschwistern überein, wenn diese nicht sofort
isoliert wurden. Die Schülerin/der Schüler kann nach 14
Tagen ab dem Beginn der Symptome mit einer ärztlichen
Gesundschreibung zurückkehren.
● Wenn ein Hausmitglied ein Verdachtsfall oder ein
bestätigter Fall ist, sollten diese Person, wenn möglich, von
den Schüle*innen und den Geschwister isoliert werden, bis
der Fall ausgeschlossen oder bestätigt wird. Bei
Bestätigung dürfen die Schüler*in und deren Geschwister
(falls zwischendurch keine Symptome auftreten) nach 10
Tagen nach dem letzten Kontakt zu dem bestätigten Fall
in die Schule zurückkehren. Wir bitten die Familien die
Schule sofort zu benachrichtigen. Wenn es sich um einen