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F. Einbindung der Abteilungsleitungen:






                                                            Aspekte, die die jeweilige
       Nach Ausschöpfung der                                Abteilung als Ganzes

       vorhergehenden                                       betreffen, können von der

       Instanzen sind die

       Abteilungsleitungen zu                               jeweiligen
                                                            Abteilungselternvertretung
       kontaktieren, damit                                  bei der jeweiligen Abteilungs-

       diese vermitteln,                                    leitung vorgebracht
       aufklären und/oder zur

       Lösung beitragen.                                    werden. Die Lösung wird
                                                            zusammen kommuniziert.






        G. Einbindung der Generalschulleitung:





                 Dinge, die sich zwischen den Elternvertretern den

            Abteilungen und den Abteilungsleitungen nicht regeln

               lassen oder Dinge, die die Goethe-Schule als Ganzes

         betreffen, können bei der Generalschulleitung vorgebracht

                                                      werden.





        H. Einbindung der Mediationsgruppe:





             Sollten die aufgekommenen Situationen durch diese

          Verfahren nicht zufriedenstellend gelöst werden können,

                       kann jede Partei als letztes Mittel über die

            Generalschulleitung die Mediationsgruppe einberufen.
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