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F. Einbindung der Abteilungsleitungen:
Aspekte, die die jeweilige
Nach Ausschöpfung der Abteilung als Ganzes
vorhergehenden betreffen, können von der
Instanzen sind die
Abteilungsleitungen zu jeweiligen
Abteilungselternvertretung
kontaktieren, damit bei der jeweiligen Abteilungs-
diese vermitteln, leitung vorgebracht
aufklären und/oder zur
Lösung beitragen. werden. Die Lösung wird
zusammen kommuniziert.
G. Einbindung der Generalschulleitung:
Dinge, die sich zwischen den Elternvertretern den
Abteilungen und den Abteilungsleitungen nicht regeln
lassen oder Dinge, die die Goethe-Schule als Ganzes
betreffen, können bei der Generalschulleitung vorgebracht
werden.
H. Einbindung der Mediationsgruppe:
Sollten die aufgekommenen Situationen durch diese
Verfahren nicht zufriedenstellend gelöst werden können,
kann jede Partei als letztes Mittel über die
Generalschulleitung die Mediationsgruppe einberufen.