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     F. Einbindung der Abteilungsleitungen:
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       Nach Ausschöpfung der                                Abteilung als Ganzes
       vorhergehenden                                       betreffen, können von der
       Instanzen sind die
       Abteilungsleitungen zu                               jeweiligen
                                                            Abteilungselternvertretung
       kontaktieren, damit                                  bei der jeweiligen Abteilungs-
       diese vermitteln,                                    leitung vorgebracht
       aufklären und/oder zur
       Lösung beitragen.                                    werden. Die Lösung wird
                                                            zusammen kommuniziert.
        G. Einbindung der Generalschulleitung:
                 Dinge, die sich zwischen den Elternvertretern den
            Abteilungen und den Abteilungsleitungen nicht regeln
               lassen oder Dinge, die die Goethe-Schule als Ganzes
         betreffen, können bei der Generalschulleitung vorgebracht
                                                      werden.
        H. Einbindung der Mediationsgruppe:
             Sollten die aufgekommenen Situationen durch diese
          Verfahren nicht zufriedenstellend gelöst werden können,
                       kann jede Partei als letztes Mittel über die
            Generalschulleitung die Mediationsgruppe einberufen.





