Page 48 -
P. 48
11. 1. Tagesabschnitt: Schuleingang
Pünktlichkeit ist unerlässlich, damit die Protokolle richtig
funktionieren.
● In der Primaria sowie in der Secundaria werden jeweils 3
Eingänge geöffnet sein; zwei Eingänge inm Kindergarten.
● An jedem Eingang wird es Personal, Lehrkräfte oder weiteres
Schulpersonal geben, das den Schüler*innen behilflich ist.
● Verfahrensweise am Eingang:
16.Schüler*innen müssen sich gemäß den auf dem Boden
angegebenen Zeichen (Abstand 2 m) einreihen.
17. Solange sich keine Veränderung im Gesundheitszustand
der Schüler*innen ergeben ist die zuletzt abgegebene
eidesstattliche Erklärung gültig. Die in der bereits
abgegebenen Erklärung von den Familien
übernommene Verpflichtung besteht darin, die Schule
unverzüglich beim Eintritt in die Schule oder nach dem
bereits erfolgten Eintritt über jede Veränderung oder
das Auftreten eines Symptoms zu informieren, das nach
der Abgabe der Gesundsheitserklärung erfolgt ist.
Für die Rückkehr in die Schule nach eine Verdachts- oder
bestätigten Falls von COVID-19 ist eine ärztliche Attest
erforderlich, das aussagt, dass die-/derjenige gesund ist.
Außerdem muss eine neue eidesstattliche Erklärung über
den Gesundheitszustand eingereicht werden, falls dies von
der Schule verlangt wird (Links zu den eidesstattlichen
Erklärungen finden Sie auf der ersten Seite).
18.Schuhwerk muss auf der Desinfektionsmatte desinfiziert
werden.
19.Fieber wird gemessen.
20. Hände werden mit Alkoholgel vom Spender
eingerieben.