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VERDACHTS- oder BESTÄTIGTE COVID-19-FÄLLE


                                     DÜRFEN NICHT IN DIE SCHULE KOMMEN

                                       und müssen unter Befolgung folgender

                                                         Kriterien isoliert werden:








                                                                   BEI AUFTRETEN



                                                               VON SYMPTOMEN






          MIT VOLLSTÄNDIGEM                                                                                             NICHT GEIMPFT ODER
          IMPFSCHEMA:                                                                                                   BEI UNVOLLSTÄNDIGEM

                                                                                                                        IMPFSCHEMA:
          7 Tage Isolierung (ab dem
          Datum des Auftretens der                                                                                      10 Tage Isolierung ab
          Symptome oder, bei                                                                                            dem Datum des

          asymptomatischen Personen,                                                                                    Auftretens der
          ab dem Datum der Diagnose)                                                                                    Symptome oder,
          plus 3 Tage besonderer                                                                                        für asymptomatische
          Vorsichtsmaßnahmen,                                                                                           Fälle, ab dem Datum der

          während denen sie wieder in                                                                                   Diagnose/des Befundes.
          die Schule zurückkehren
          können.
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