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VERDACHTS- oder BESTÄTIGTE COVID-19-FÄLLE
DÜRFEN NICHT IN DIE SCHULE KOMMEN
und müssen unter Befolgung folgender
Kriterien isoliert werden:
BEI AUFTRETEN
VON SYMPTOMEN
MIT VOLLSTÄNDIGEM NICHT GEIMPFT ODER
IMPFSCHEMA: BEI UNVOLLSTÄNDIGEM
IMPFSCHEMA:
7 Tage Isolierung (ab dem
Datum des Auftretens der 10 Tage Isolierung ab
Symptome oder, bei dem Datum des
asymptomatischen Personen, Auftretens der
ab dem Datum der Diagnose) Symptome oder,
plus 3 Tage besonderer für asymptomatische
Vorsichtsmaßnahmen, Fälle, ab dem Datum der
während denen sie wieder in Diagnose/des Befundes.
die Schule zurückkehren
können.